Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sucht die Gemeinde Rinchnach wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Mitglieder in den Wahl- und Briefwahlvorständen mitwirken möchten.
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung.
Voraussetzungen:
Eine Mitarbeit ist möglich, wenn die Wahlberechtigung für die Kommunalwahl vorliegt. Das bedeutet grundsätzlich:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
- Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (geboren am 8. März 2008 oder früher).
- Sie leben seit mindestens zwei Monaten (seit dem 8. Januar 2026 oder früher) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rinchnach.
- Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Ablauf am Wahlsonntag:
In den Stimmbezirken für die Urnenwahl wird am 8. März 2026 in zwei Schichten gearbeitet – vormittags und nachmittags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Jede Schicht besteht aus:
- dem Wahlvorsteher bzw. der Stellvertretung,
- dem Schriftführer bzw. der Stellvertretung,
- sowie zwei Beisitzern.
Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit am Nachmittag (ab ca. 15:00 Uhr) mit der Prüfung der Wahlbriefe. Auch hier startet die Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr. Je nach Wahlbeteiligung kann die Auszählung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Zur Vorbereitung auf die Aufgaben finden vorab Informationsveranstaltungen statt.
Interessiert?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail unter wahl@rinchnach.de oder telefonisch bei der Wahlleiterin Frau Veronika Schwarz, Tel. 09921 9466-12.