Infrastrukturförderpogramm nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Föderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublick Deutschland“ vom 31.03.2024 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024
Anbei erhalten Sie Informationen zum aktuellen Maßnahmenstand:
- Phase 1 Vorbereitung
Der Gemeinderat beschloss den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet Rinchnach weiterzuverfolgen. Mit dem Beschluss wurde mit den Vorarbeiten zum Verfahrenseinstieg begonnen.
- – Branchendialog
Am 16.05.2024 fand am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung, Außenstelle Zwiesel ein Branchendialog mit dem Telekommunikationsunternehmen „Telekom DEUTSCHLAND GMBH“ statt. Bedauerlicherweise hat das Unternehmen für die Gemeinde Rinchnach keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.
Mit der Durchführung und Dokumentation des Branchendialoges ist Ihre Gemeinde zum Einstieg in ein Markterkundungsverfahren gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes für den aktuellen Förderaufruf berechtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://gigabit-projekttraeger.de/gigabit-richtlinie-2-0-in-der-aenderungsfassung-vom-30-04-2024/
- – Markterkundungsverfahren
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gebietskörperschaft in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (im Folgenden: „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) eine Markterkundung durch.
Die Gebietskörperschaft legt den Abfragezeitraum (relevanter Zeithorizont) entsprechend dem erwarteten Realisierungszeitraum eines möglichen Förderprojekts fest. Der relevante Zeitraum muss mindestens drei Jahre und höchstens 7 Jahre betragen.
Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird.
Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden. Nicht förderfähig sind auch Gebiete, die mit mind. einem Kabelnetz mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mind. einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mind. auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt. Nicht förderfähig sind auch Gebiete, in welchen in den nächsten 7 Jahren eine privatwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz geplant ist oder in den nächsten 7 Monaten nach Fristende des MEV eine Vorvermarktung abgeschlossen werden soll, die zum Ergebnis den Ausbau eines o.g. Gigabitnetzes hat.
Im Sinne der Richtlinie unterversorgte Gebiete bzw. Gebiete ohne Rückmeldung durch ein Telekommunikationsunternehmen können für den geförderten Ausbau eines Gigabitnetzes vorgesehen werden.
In der Bestandsaufnahme wurden alle potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 30.06.2024 bis 12.08.2024 durchgeführt. Es hat nur der Netzbetreiber Telekom eine Rückmeldung gegeben. Dieser hat keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldungen sind insgesamt 873 Anschlüsse förderfähig. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt ca. 9.000.000 €
– Veröffentlichungsschreiben Markterkundungsverfahren Rinchnach
– Veröffentlichung Ergebnis Markterkundungsverfahren
- Phase II – Förderantragstellung in vorläufiger Höhe
Der nächste Schritt ist die Einreichung des Förderantrags. Dies war bis 30.09.2024 möglich und wurde mit den ermittelten Adressen fristgerecht (26.08.2024) beim Bund vorgenommen. Mit Bescheid vom 06.12.2024 erging der vorläufige Förderbescheid mit einem maximalen Fördersatz von 60 % und somit 5.400.000 €. Im Anschluss wurde der vorläufige Förderantrag auf Kofinanzierung beim Land (16.12.2024) gestellt. Hier ergeht ein Zuwendungsbescheid erst nach Erlass des endgültigen Zuwendungsbescheids des Bundes. Für Gemeinden im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gilt ein Zielfördersatz i.H.v. 90 %. Somit verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von 10 %
Phase III – Auswahlverfahren
Start erste Ausschreibung Netzbetrieb (Betreibermodell) bzw. Telekommunikationsunternehmen (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) geplant für April 2025