– Antrag Anerkennung privates Kraftfahrzeuges zur Schulwegbeförderung
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
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Einwohnermeldeamt
Gastschulantrag
Geschirrmobil
Über dieses Onlineformular kann die Ausleihe eines Geschirrmobils oder nur die Ausleihe von Geschirr für Feste und Veranstaltungen angefragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Den Nutzungsantrag bitte an Frau Daniela Lederle (Tel.: 09921/946613 oder per E-Mail an: Zentrale@Rinchnach.de) senden.
Die Abholung und Rückgabe des Geschirrmobils bzw. von Geschirr ist mit
Herrn Markus Kurz
Mobil: 0151/46744542
E-Mail: markuskurz@volksschule-rinchnach.de zu vereinbaren.
Die Gemeinde Rinchnach erhebt für die Benutzung des Geschirrmobils ein Entegelt
Das Entgelt beträgt:
Rinchnacher Vereine und Privatpersonen
Eintagesveranstaltungen | 85,00 € |
je weiteren Nutzungstag: | 50,00 € |
Geschirr je Geschirrkiste | 15,00 € |
Auswärtige Vereine und Privatpersonen, Gewerbetreibende
Eintagesveranstaltungen | 100,00 € |
je weiteren Nutzungstag: | 50,00 € |
Geschirr je Geschirrkiste | 15,00 € |
Weiterer Hinweis:
Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung für das Geschirrmobil der Gemeinde Rinchnach.
Hundesteuer
Imagebroschüre des Landkreises Regen
Kampfhunde
Mülltonnen
Notfallmappe
SEPA-Lastschriftmandat
Swimmingpools oder Schwimmbäder
G E M E I N D E R I N C H N A C H
L A N D K R E I S R E G E N
Hinweise zur Befüllung privater Swimmingpools oder Schwimmbäder
Liebe Rinchnacher,
sehr geehrte Damen und Herren,
sobald sich der Sommer nähert und die Temperaturen steigen, bekommen wir eine Vielzahl von Anfragen bezüglich der Vorgehensweise bei der Befüllung von Swimmingpools. Wir möchten Ihnen dazu einige Hinweise geben:
Befüllung:
Die Befüllung des Swimmingpools soll grundsätzlich ausschließlich mit Frischwasser über den Hausanschluss erfolgen. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt dann im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.
Es wird darum gebeten, die Poolbefüllung mindestens zwei bis drei Tage zuvor per E-Mail der Gemeindeverwaltung (E-Mail: verbrauchsgebuehren@rinchnach.de) anzuzeigen. Bitte verwenden Sie dazu das unter www.rinchnach.de → Rathaus & Bürger → Formulare & Merkblätter bereitgestellte Formular (Antrag bzw Mitteilung Poolbefüllung).
Nur in Ausnahmefällen kann eine Befüllung aus dem Hydranten durch den Wasserwart der Gemeinde Rinchnach erfolgen. Abgerechnet werden dann die Wassergebühren (1,59 €/m³ zzgl. 7% MwSt.), die Kanalgebühren (3,19 €/m³) und die Arbeitszeit des Wasserwarts (37,50 € pro Stunde).
Eine nicht genehmigte Wasserentnahme aus dem Hydranten ist verboten! Ohne
ausdrückliche Genehmigung stellt diese Wasserdiebstahl, sowie einen Eingriff in das Versorgungsnetz dar und kann zur Anzeige gebracht werden.
Eine Befüllung durch die gemeindlichen Feuerwehren kann nicht erfolgen. Wir bitten Sie daher, von Anfragen bei den Feuerwehren abzusehen.
Entleerung:
- Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich dabei um Schmutzwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z.B. Chlor etc.) aufbereitet, oder durch die Nutzung verschmutzt wurde.
- Die Berechnung der Abwassergebühren erfolgt daher auch mit der jährlichen
Verbrauchsgebührenabrechnung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Wasserwart: | Thomas Denner
Tel.: 0151 467 445 32 |
Josef Kreuzer
Tel.: 0151 46744541 |
Gemeindeverwaltung | Abrechnung Wasser/Kanal
Janine Lorenz Tel.: 09921 9466-26 |
Kämmerei
Patrick Gaschler Tel.: 09921 9466-18 |